Schwangerschaft Ultraschall: Wie viele Untersuchungen sind es?

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Mit der Hilfe von Ultraschalluntersuchungen kontrollieren Frauenärzte/innen den Schwangerschaftsverlauf und die Entwicklung des Kindes. Die Ergebnisse werden im Mutterpass festgehalten. Es gibt drei Hauptuntersuchungen in der zehnten, zwanzigsten und dreißigsten Schwangerschaftswoche, die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden. Schwangere können darüber hinaus weitere Ultraschalluntersuchungen vornehmen lassen oder ganz auf diese verzichten.

Wie funktionieren Schwangerschaftsuntersuchungen mit dem Ultraschallgerät?

Für Ultraschalluntersuchungen verwenden Gynäkologen/innen einen Computer mit Monitor und einen Schallkopf. Der Arzt beziehungsweise die Ärztin bestreicht den Bauch der Schwangeren zunächst mit einem Gel und bewegt den Schallkopf darüber. Dieser sendet Schallwellen, die durch das sogenannte Kontaktgel besser ins Körperinnere gelangen können. Wenn die Wellen auf das Kind treffen, werden sie reflektiert und der Fötus wird auf dem Monitor abgebildet.

Untersuchungen über die Bauchdecke sind im Verlauf der gesamten Schwangerschaft durchführbar. Es gibt außerdem die Möglichkeit eine Ultraschalluntersuchung über die Vagina vorzunehmen. Dies ist jedoch nur zu Beginn der Schwangerschaft realisierbar.

Untersuchungen über die Bauchdecke sind im Verlauf der gesamten Schwangerschaft durchführbar. (#01)

Untersuchungen über die Bauchdecke sind im Verlauf der gesamten Schwangerschaft durchführbar. (#01)

Schwangerschaft Ultraschall: Sinn und Zweck der Basisuntersuchungen

Die erste Basisuntersuchung erfolgt zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche (SSW) und wird meist vaginal vorgenommen. Der Arzt bestätigt mit Hilfe dieser Untersuchung die Schwangerschaft und kontrolliert den Herzschlag sowie die Entwicklung des Fötus. Falls mehrere Föten im Bauch der Schwangeren sind, wird auch dies durch das Ultraschallgerät erkannt. Der Arzt/ die Ärztin bestimmt zudem den voraussichtlichen Geburtstermin.

Die zweite Ultraschalluntersuchung findet zwischen der 19. und 22. SSW statt. Die Schwangere kann zwischen einer Basis- oder einer erweiterten Basisuntersuchung entscheiden. Bei der „normalen“ Basisuntersuchung, überprüft der Arzt beziehungsweise die Ärztin, wie sich das Baby entwickelt hat: Wie groß sind Kopf und Bauch und wie lang ist der Oberschenkelknochen des Kindes?

Darüber hinaus werden die Fruchtwassermenge und die Position der Plazenta in der Gebärmutter angegeben. Liegt die Plazenta recht tief, können Komplikationen während der Geburt auftreten und es müssen besondere Maßnahmen ergriffen werden. Entscheiden sich Schwangere für die erweiterte Untersuchung kann der Arzt oder die Ärztin zusätzlich feststellen, ob sich Gehirn und Herz des Babys normal entwickeln.Darüber hinaus wird kontrolliert, ob Bauchwand, Hals sowie Rücken des Kindes geschlossen sind. Auch diese Untersuchung erfordert keine weiteren Kosten und wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Eine dritte Basisuntersuchung kann zwischen der 29. und der 32. SSW vorgenommen werden. Dabei werden die Fruchtwassermenge und die Entwicklung des Kindes nochmals kontrolliert. Der Gynäkologe oder die Gynäkologin prüfen die Lebenszeichen des Babys, also Herzschlag und Vitalität. Ebenso wird festgestellt, wie der Säugling im Bauch der Mutter positioniert ist.

 

Spezielle Ultraschalluntersuchungen werden nur von der Krankenkasse bezahlt, wenn medizinische Auffälligkeiten vorliegen. (#02)Spezielle Ultraschalluntersuchungen werden nur von der Krankenkasse bezahlt, wenn medizinische Auffälligkeiten vorliegen. (#02)

Spezielle Ultraschalluntersuchungen werden nur von der Krankenkasse bezahlt, wenn medizinische Auffälligkeiten vorliegen. (#02)

Schwangerschaft: Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen

Spezielle Ultraschalluntersuchungen werden nur von der Krankenkasse bezahlt, wenn medizinische Auffälligkeiten vorliegen.Besteht der Verdacht, dass das Baby unterversorgt ist oder einen Herzfehler hat, wird nach der 26. SSW der sogenannte Dopplerultraschall durchgeführt. Dieser ist außerdem notwendig, wenn die Schwangere unter Bluthochdruck leidet.

Bestehen genetische Auffälligkeiten, also hat die Mutter beispielsweise schon ein Kind mit angeborener Krankheit, sollte der Arzt oder die Ärztin eine weitere Untersuchung vornehmen: Den Feinultraschall. Dieser ist zudem erforderlich, wenn die Schwangere schon über 35 Jahre alt oder an Diabetes erkrankt ist. Den Feinultraschall führen Ärzte und Ärztinnen zwischen der 19. und 22. SSW durch.

Eine nicht von den Krankenkassen übernommene zusätzliche Ultraschalluntersuchung ist die Nackentransparenzmessung. Sie findet zwischen der 11. und 14. SSW statt und gibt Aufschluss darüber, ob das Kind mit körperlichen oder genetischen Fehlbildungen auf die Welt kommt.

 

Die Richtigkeit der Ergebnisse hängt nicht nur von der Qualität des Ultraschallgerätes ab, sondern auch davon, wie das Kind im Bauch positioniert und wie viel Fruchtwasser vorhanden ist. (#03)

Die Richtigkeit der Ergebnisse hängt nicht nur von der Qualität des Ultraschallgerätes ab, sondern auch davon, wie das Kind im Bauch positioniert und wie viel Fruchtwasser vorhanden ist. (#03)

Ultraschall im Verlauf der Schwangerschaft: Sind die Ergebnisse verlässlich?

Die Richtigkeit der Ergebnisse hängt nicht nur von der Qualität des Ultraschallgerätes ab, sondern auch davon, wie das Kind im Bauch positioniert und wie viel Fruchtwasser vorhanden ist. Gibt es davon zu wenig, kann der Fötus nicht verlässlich von den Schallwellen abgebildet werden.

Entscheidend für die Richtigkeit der Ergebnisse, ist natürlich auch, wie qualifiziert der Arzt oder die Ärztin ist. Internationale Statistiken belegen, dass Ultraschalluntersuchungen bei einer von hundert Schwangeren fehlerhafte Ergebnisse aufweisen. Sie bieten somit eine ziemlich genaue Diagnose.


Bildnachweis:© Fotolia-Titelbild:auremar-#01: YakobchukOlena-#02: nenetus -#03: auremar

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